Nach Beschluss des Landes Baden-Württemberg ist bis auf weiteres das Tragen eines Mund/Nasen-Schutzes in Arztpraxen verpflichtend.
Wir bitten Sie dies -auch zum Schutze von anderen Patienten- zu berücksichtigen.
In Notfällen können wir gegebenenfalls eine Maske zu Verfügung stellen!