Hygienebelehrung nach §43 IfSG

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Am 24. Januar 2024, Allgemein

Dr. Scholtes und Herr Zeleny dürfen in unserer Praxis im Auftrag des Gesundheitsamts Radolfzell Hygienebelehrungen nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetzt durchführen (Vorgeschrieben für in der Lebensmittelzubereitung tätige Personen).

Interessierte können sich unter Tel. 07531/21788 einen Termin geben lassen.

Auch Gruppenschulungen sind nach Terminabsprache möglich.